Experten-Blog: Pflege & Beruf
Gebündeltes Know-How von den führenden Experten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Aufbereitet für Sie als Arbeitgeber – mit Hintergrundwissen und konkreten Handlungsempfehlungen.

Weil bestehende Konzepte nicht 1:1 übertragbar sind
Die Vereinbarkeit von „Familie & Beruf“ hat andere Vorzeichen als die Vereinbarkeit von „Pflege & Beruf“.
Hier die wesentlichsten Unterschiede und weshalb Sie individuelle Konzepte dafür benötigen:
„Familie“ ist weitgehend planbar und wird in der Regel zunehmend leichter: 9 Monate Schwangerschaft, Krippe, Schule, Ausbildung/Studium…
„Pflege“ tritt meist plötzlich bis kurzfristig ein, der weitere Verlauf ist schwer planbar und wird tendentiell immer schwieriger.

Leistungen in der Pflege werden an den Bedürftigen ausgezahlt, nicht an den Pflegenden Angehörigen während Zahlungen für Familien direkt an die Sorgeberechtigten gehen. Womit wir bei einem weiteren schwerwiegenden Unterschied wären:
Pflegebedürftige sind i.d.R. immer noch selbstbestimmt, selbst bei Demenz. Ein schreiendes Kind im Kindergarten abzugeben und die Aufsichtspflicht zu übertragen ist folglich etwas anderes als einen Erwachsenen, der nicht will, in die Tagespflege bringen. Letzeres ist rechtlich problematisch.
Diese und ähnliche Situationen begründen mitunter die weitaus größere psychische Belastung und rechtliche Unterschiede (Selbstbestimmung, Sorgerecht etc.), die die Pflege insgesamt weitaus anspruchsvoller machen als die Sorge um eine gesunde Familie.
Deshalb sind Maßnahmen aus der Vereinbarkeit von Familie & Beruf nicht 1:1 übertragbar auf Pflege & Beruf.
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